Hilfe zur Erstattung von RailAway-Freizeitangeboten.
Möchten Sie Ihr Freizeitangebot rückerstatten lassen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zum Thema.
Umtausch und Rückerstattung.
Online gekaufte RailAway-Freizeitangebote mit ÖV-Billett und Freizeitticket können grundsätzlich weder umgetauscht noch erstattet werden. Ausnahmen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Bitte beachten Sie die AGB von SBB RailAway.
Erstattungen von teilweise nicht gebrauchten Mehrtagesangeboten oder von nicht genutzten Teilleistungen (z.B. 2-Tages-Skipass nur 1 Tag benutzt, nur eine Bergbahnfahrt usw.) werden vom Anbieter der Freizeitattraktion oder von Ihrer eigenen Versicherung abgewickelt.
Die Differenz zu vor Ort, beim Freizeitpartner oder Drittanbietern gekauften Billetten/Freizeittickets wird nicht erstattet.
Es kann vorkommen, dass die im RailAway-Freizeitangebot enthaltene Freizeitattraktion wegen unvorhersehbaren äusseren Umständen nicht genutzt werden kann – etwa bei Unwetter oder technischen Einschränkungen. Wenn Sie Ihre Reise zum Ausflugsziel angetreten haben, können Sie das Ticket für die Freizeitattraktion beim Anbieter erstatten lassen, nicht aber das Billett für den Öffentlichen Verkehr.
Alle Informationen zur Erstattung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu den AGB von SBB RailAway