Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahme am RailAway Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Der Teilnehmer geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den RailAway oder sonstigen Dritten ein. Die Daten, die der Teilnehmer eingibt, werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Teilnahmeberechtigt für diesen Wettbewerb sind nur volljährige und handlungsfähige Personen. Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der SBB, SBB und deren Angehörige sowie Agenturen, welche von den SBB oder RailAway beauftragt wurden und deren Mitarbeiter. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels:
1. Teilnahme und Allgemeines.
Veranstalter des Gewinnspiels ist RailAway AG, Zentralstrasse 7, 6003 Luzern, feedback@railaway.ch
Teilnahmeschluss ist am 31.3.2024 um 23:59 Uhr.
Von November bis März findet die «Winterkampagne» statt. Im Rahmen dieser zeitlich begrenzten Aktion erhält jeder die Möglichkeit an der Hauptverlosung teilzunehmen.
Die Preise werden unter allen Teilnehmern am Ende des Gewinnspielzeitraums verlost. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Für die gültige Teilnahme an der Verlosung muss der Teilnehmer am Gewinnspiel teilgenommen, die Gewinnfrage korrekt beantwortet und sich über das Formular registriert haben. Diese Informationen werden automatisch an die RailAway übermittelt. Es besteht kein Kaufzwang. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einer gültigen Schweizer Postadresse.
2. Preise.
Es können folgende Preise gewonnen werden:
Hauptpreise.
3x Intersport-Gutschein im Wert von CHF 500.–.
Nach der Ermittlung werden die Gewinner schriftlich über die angegebene Adresse über den Gewinn informiert. Preise, die dem Gewinner nicht zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt. Der Gewinn wird nicht bar ausbezahlt, ist nicht übertragbar und wird nicht verlängert.
Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält einen Gutschein zur individuellen Einlösung.
3. Datenschutz.
Der Schutz der Privatsphäre ist für die SBB ein wichtiges Anliegen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen (Privacy Policy) der SBB.
4. Disqualifikation vom Gewinnspiel.
Die RailAway sind berechtigt, einzelne Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc. Vorliegen.
5. Auszahlung.
Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinner übermittelt. Der Gewinn wird ausschliesslich als Sachpreis zugeteilt, ein Umtausch oder eine Auszahlung des Wertes des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinn wird nach Rückmeldung des Gewinners automatisch an die hinterlegte Adresse durch die SBB übersendet. Damit geht das Risiko am Sachpreis an den Gewinner über. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
6. Rechtsweg.
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich schweizerischen Rechts mit Gerichtsstand in Bern.
7. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels.
Die SBB behalten sich vor, jederzeit die Gewinnspiel-, Teilnahme- oder Ziehungsbedingungen etc. zu ändern. Insbesondere behalten sich die SBB das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
8. Haftungsbeschränkungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von den SBB ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamer und durchführbarer Regelungen treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, welche die SBB verfolgt haben. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der deutschen und französischen Version dieser Teilnahmebedingungen gilt die deutsche Version als entscheidend.