Teilnahmebedingungen.

Die Teilnahme am RailAway Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Der:Die Teilnehmer:in geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber RailAway oder sonstigen Dritten ein. Die Daten, die der:die Teilnehmer:in eingibt, werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Teilnahmeberechtigt für diesen Wettbewerb sind nur volljährige, handlungsfähige Personen. Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der SBB, SBB RailAway und deren Angehörige sowie Agenturen, die von der SBB oder RailAway beauftragt wurden, und deren Mitarbeitende. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der:die Teilnehmer:in sein:ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels:

1. Teilnahme und Allgemeines.

  • Veranstalter des Gewinnspiels ist RailAway AG, Zentralstrasse 7, 6003 Luzern, feedback@railaway.ch

  • Teilnahmeschluss ist am 31.10.2024 um 23:59 Uhr.

  • Vom 2. September bis 31. Oktober 2024 findet der «young & smart Herbstwettbewerb» statt. Im Rahmen dieser zeitlich begrenzten Aktion erhält jeder die Möglichkeit an der Hauptverlosung teilzunehmen.

  • Die Preise werden unter allen Teilnehmer:innen am Ende des Gewinnspielzeitraums verlost. Die Gewinner:innen werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

  • Für die gültige Teilnahme an der Verlosung müssen Teilnehmer:innen am Gewinnspiel teilgenommen, die Gewinnfrage korrekt beantwortet und sich über das Formular registriert haben. Diese Informationen werden automatisch an die SBB RailAway übermittelt. Es besteht kein Kaufzwang. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einer gültigen Schweizer Postadresse.

2. Preise.

Es können folgende Preise gewonnen werden:

Hauptpreise.

  • 2x1 Gutschein für die Schweizer Jugendherbergen im Wert von je CHF 250.–.

Nach der Ermittlung werden die Gewinner:innen schriftlich über die angegebene Adresse über den Gewinn informiert. Preise, die dem:der Gewinner:in nicht zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen werden persönlich benachrichtigt. Der Gewinn wird nicht bar ausbezahlt, ist nicht übertragbar und wird nicht verlängert.

Die Gewinner:innen erhalten einen Gutschein zur individuellen Einlösung.

3. Datenschutz.

Der Schutz der Privatsphäre ist für die SBB ein wichtiges Anliegen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen (Privacy Policy) der SBB.

4. Disqualifikation vom Gewinnspiel.

RailAway ist berechtigt, einzelne Teilnehmer:innen von dem Gewinnspiel auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc. vorliegen.

5. Auszahlung.

Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinner:innen übermittelt. Der Gewinn wird ausschliesslich als Sachpreis zugeteilt, ein Umtausch oder eine Auszahlung des Werts des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn wird nach Rückmeldung des Gewinners resp. der Gewinnerin automatisch an die hinterlegte Adresse durch die SBB versendet. Damit geht das Risiko am Sachpreis an den:die Gewinner:in über. Für eine allfällige Versteuerung des Gewinns ist der:die Gewinner:in selbst verantwortlich.

6. Rechtsweg.

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich schweizerischen Rechts mit Gerichtsstand in Bern.

7. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels.

Die SBB behält sich das Recht vor, jederzeit die Gewinnspiel-, Teilnahme- oder Verlosungsbedingungen etc. zu ändern. Insbesondere behält sich die SBB das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

8. Haftungsbeschränkungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von der SBB ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamer und durchführbarer Regelungen treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, welche die SBB verfolgt hat. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der deutschen und der französischen Version dieser Teilnahmebedingungen gilt die deutsche Version als entscheidend.

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