Allgemeine Geschäftsbedingungen der RailAway AG für Gruppen und Schulen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppen und Schulen (ab 10 Personen; nachstehend «AGB Gruppenreise» benannt) regeln die folgenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Gruppenreisender und der RailAway AG, Luzern, als Reiseveranstalter oder Reisevermittler.
1.1 Als Reiseveranstaltungsverträge versteht man eine Kombination von mindestens zwei touristischen Dienstleistungen bzw. Reisedienstleistungen zu einem Gesamtpreis, die nicht länger als 24 Stunden dauert beziehungsweise keine Übernachtung / Unterbringung beinhaltet.
1.2 Diese «AGB Gruppenreise» finden unter Vorbehalt einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung mit der Buchungsstelle Anwendung auf alle Reiseveranstaltungsverträge und Reisevermittlungsverträge, die Sie mit der RailAway AG, Luzern abgeschlossen haben. Bei der Ausschreibung der gebuchten Reise können weitere Hinweise und Bedingungen stehen, welche ebenfalls Vertragsinhalt sind.
1.3 Bei Gruppen und Schulen besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Wird diese nicht erreicht oder infolge von Annullationen usw. unterschritten, werden die normalen Preise für individuell Reisende angewandt.
2.1 Die Anmeldung hat mindestens zwei, für Freizeitangebote in der Regel spätestens sechs Werktage vor Reisebeginn zu erfolgen.
2.2 Unsere Buchungsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, sofern diese als unverbindlich bezeichnet werden. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt werden.
2.3 Der Vertrag zwischen Ihnen und RailAway AG wird mit vorbehaltloser Annahme Ihrer Anmeldung durch die Buchungsstelle abgeschlossen. Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag mit der mündlichen Zusage der Buchungsstelle zustande. Bei Buchungen über Internet kommt der Vertrag mit der Bezahlung der Leistung zustande.
3.1 Die buchende Person haftet für die Bezahlung aller gebuchten Leistungen. Wird der Vertrag im Namen einer Schule, eines Vereins oder anderen juristischen Person vorgenommen, so haftet der Träger der Schule, bei Vereinen oder anderen juristischen Person die juristische Person für die Bezahlung der gebuchten Leistungen. Sollte die Trägerschaft der Schule, oder die juristische Person die Zahlung verweigern, so haftet die buchende Person für die Zahlung.
3.2 Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass die Mitreisenden sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen, diese «AGB Gruppenreise» gegenüber allen Teilnehmern gelten, die Anweisungen von RailAway AG und den Leistungserbringern befolgen sowie bei Auslandsreisen die notwendigen Personalausweise mit sich tragen und die Einreise- und anderen Bestimmungen erfüllen und befolgen.
3.3 Bei Auslandreisen gibt die buchende Person anlässlich der Buchung der Buchungsstelle eine Liste der Nationalitäten der Reisenden ab. Die Buchungsstelle wird die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA so rasch als möglich bekannt geben. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich beim zuständigen Konsulat. Für das rechtzeitige Einholen von Visa usw. ist die buchende Person selbst besorgt. Werden die notwendigen Reisedokumente (Pass, Visa usw.) nicht oder verspätet ausgestellt und muss die Reise abgesagt oder verschoben werden, gelten die Bestimmungen unter Ziffer 6.
3.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ihnen übergebenen Sportgeräte usw. sorgfältig zu behandeln und vertragsgemäss zurückzugeben. Für Schäden haften die Teilnehmenden, ausser sie können nachweisen, dass der Schaden ohne ihr Verschulden eingetreten ist. Es wird empfohlen, dass diese Geräte bei Erhalt auf allfällige Mängel überprüft und allenfalls gerügt werden.
3.5 Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der Strassenverkehrs- und FIS-Regeln selbst verantwortlich.
4.1 Die Leistungen von RailAway AG ergeben sich aus dem entsprechenden Prospekt, diesen «AGB Gruppenreise» und Ihrem Vertrag mit RailAway AG. Die verbindlichen Daten werden Ihnen schriftlich bestätigt.
4.2 Die Preise in der Broschüre und online beziehen sich auf die Freizeitleistung.
4.3 Eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Preises kann durch die Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen oder der Änderung der Wechselkurse begründet sein und wird spätestens 3 Wochen vor der Reise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% besteht das Recht, durch einen eingeschriebenen Brief innerhalb von 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurück zu treten.
4.4 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
5.1 Es ist möglich, dass bei bestimmten Angeboten eine Kaution zu bezahlen ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Ausschreibung.
5.2 Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, so kann RailAway AG ihre Leistungen zurückbehalten, vom Vertrag zurücktreten und die unter Ziffer 6 genannten Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten verlangen.
6.1 Wenn Sie das Reiseprogramm beziehungsweise die Teilnehmerzahl ändern oder die Reise absagen wollen, so müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Buchungsstelle mitteilen und die bereits erhaltenen Reisedokumente im Original zurückgeben. Die Buchungsstelle wird Ihnen die Änderung oder die Annullierung schriftlich bestätigen.
6.2 Gruppenreisende können die Freizeitleistung bis am Vortrag auf ein anderes Datum verschieben, sofern nicht anders vom Freizeitpartner verlangt. Sie haben die Buchungsstelle bis 11 Uhr des Vortages zu informieren und gleichzeitig das neue Datum zu vereinbaren. Solche Verschiebungen sind zweimalig kostenlos möglich. Ab der dritten Verschiebung gelten die normalen Annullierungsbedingungen.
6.3 Nach Bestätigung der Buchung bzw. Annahme der Buchung durch RailAway wird bei Änderungen des Reiseprogramms, der Verminderung der Teilnehmerzahl, Teilannullierungen oder Verschiebung des Reisedatums eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– erhoben.
6.4 Bei einer Totalannullation der Freizeitleistung durch den Kunden verrechnet RailAway zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullierungskosten:
a. 10 – 6 Tage vor Reisebeginn: CHF 150.–
b. 5 – 2 Tage vor Reisebeginn: 50%*, mind. CHF 150.–
c. 1 – 0 Tage vor Reisebeginn: 80%*, mind. CHF 150.–
d. Nichterscheinen: 100%*, mind. CHF 150.–
*des Gesamtbetrages der bestätigten Reise zum Zeitpunkt der Absage. Wird durch die Annullierung einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gesamtteilnehmerzahl von 10 nicht mehr erreicht, werden die Preise für individuell Reisende verrechnet. Bei der Annullierung von reinen Transportleistungen auf regulären Zügen, Sesselbahnen, Skiliften usw. während den normalen Betriebszeiten, wird der Reisepreis der nicht bezogenen Leistungen rückvergütet, sofern bei einer vollständigen, Annullierung, Teilannullierung oder verminderten Teilnehmerzahl die Fahrkarten vor vereinbartem Reisebeginn der Buchungsstelle zurückgegeben werden oder die effektive Teilnehmerzahl bahnseitig und von den Partnern lückenlos bestätigt wird (im Falle der verminderten Teilnehmerzahl). In diesem Fall wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– erhoben.
6.5 Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Buchungsstelle.
Die Teilnehmerzahl kann bis 30 Minuten vor Reiseantritt gebührenfrei geändert werden. Die Reisedokumente sind im Original der Buchungsstelle zur Verfügung zu stellen. Reisen trotzdem nicht alle angemeldeten Personen mit, kann im Nachhinein eine Rückerstattung gegen einen Selbstbehalt von CHF 10.– pro Antrag gelten gemacht werden (es bestehen Ausnahmen bei einzelnen Privatbahnen). Die Anzahl Teilnehmenden muss zwingend vom Zugpersonal bestätigt werden. Bei einer Totalannullierung des Gruppenbilletts T600 GTNB (vor oder nach der Reise) wird eine Gebühr von CHF 10.– erhoben.
8.1 RailAway AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise sowie Ausschreibungen in Prospekten, Faltblättern, Flyern, elektronischen Medien usw. vor Ihrer Buchung zu ändern. Diese Änderungen werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.
8.2 Änderungen nach der Buchung und vor Reisebeginn:
a. Preise nach der Buchung und vor Reisebeginn können erhöht werden, wenn sich die Beförderungskosten erhöhen, durch neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (wie Steuern usw.) oder Gebühren (z.B. Sicherheitsgebühren usw.) oder infolge Wechselkursänderungen. Die vereinbarten Reisepreise erhöhen sich entsprechend.
b. RailAway AG behält sich das Recht vor, das Programm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände notwendig wird. RailAway AG ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Die Buchungsstelle orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkung auf den Preis.
8.3 Während der Reise ist RailAway AG berechtigt, das Reiseprogramm zu ändern, sofern sich dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände als notwendig erweist. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Reisenden, ausser RailAway AG habe die Programmänderung verschuldeterweise herbeigeführt.
8.4 Reiseabsage und Reiseabbruch durch RailAway AG:
a. RailAway AG ist berechtigt, die Reise abzusagen oder abzubrechen, wenn Teilnehmende durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten gemäss Ziffern 6.3. und 6.4. Bei Reiseabbruch erfolgt keine Rückerstattung der nicht erbrachten Reiseleistungen.
b. Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen usw.), behördliche Massnahmen, Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, kann RailAway AG die Reise absagen resp. abbrechen. Bei Reiseabsage vor Reisebeginn erstattet RailAway AG den bereits bezahlten Preis, unter Ausschluss weiterer Forderungen. Bei Reiseabbruch wird der Reisepreis für die nicht bezogenen Leistungen erstattet, ausser diese Leistungen würden RailAway AG von den Leistungserbringern in Rechnung gestellt.
9.1 Mängel bei der Erfüllung des Reiseveranstaltungsvertrags oder des Reisevermittlungsvertrags sind beim entsprechenden Dienstleistungsträger innert 30 Tage seit Reiseende schriftlich zu beanstanden. Im Falle einer Beanstandung vor Ort während der Reise bemüht sich der entsprechende Dienstleistungsträger um geeignete Lösungen.
10.1 Aus Reisevermittlungsvertrag haftet RailAway AG, Luzern, gegenüber dem Individualreisenden lediglich aus gehöriger Auftragserfüllung. Die Haftung der RailAway AG, Luzern, ist für leichte Fahrlässigkeit, Selbstverschulden des Individualreisenden, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen. Für die gehörige Erfüllung der Reise und / oder der Dienstleistung selbst haftet ausschliesslich der entsprechende Veranstalter beziehungsweise Dienstleistungsträger.
10.2 Aus dem Reiseveranstaltungsvertrag haftet RailAway AG, Luzern, für die gehörige Vertragserfüllung nach den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der RailAway AG ist für leichte Fahrlässigkeit, Selbstverschulden des Gruppenreisenden, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen.
10.3 Die beigezogenen Transportunternehmen haften im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflicht direkt.
10.4 Haftet die RailAway AG für Schäden, welche eines für die Vertragserfüllung beigezogenes Unternehmen verursacht hat, so tritt der Geschädigte seine Schadenersatzforderungen gegenüber diesem Unternehmen an die RailAway AG ab.
11.1 Der Schutz der Privatsphäre ist für die RailAway AG ein wichtiges Anliegen. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält die RailAway AG die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts jederzeit ein. Die Datenschutzerklärung (Privacy Policy) der SBB ist unter folgendem Link einsehbar: sbb.ch/datenschutz.
11.2 Bei der Buchung eines Gruppenbilletts oder eines Gruppen-Angebotes werden Ihre Adressdaten ins Platzreservierungssystem der SBB eingegeben. Diese Daten fliessen ins CRM-System der RailAway AG und werden ohne Ihr Einverständnis nicht für Marketingzwecke verwendet.
11.3 Ihre Kontaktdaten, welche Sie der RailAway AG zwecks Wettbewerbsteilnahme übermitteln, können von der RailAway AG für Marketingzwecke verwendet werden. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Mitarbeitende der SBB AG und RailAway AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
12.1 Im Verhältnis zwischen Ihnen und RailAway AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die auf Ihren Vertrag mit RailAway AG anwendbare aktuelle Fassung der AGB findet sich auf der Internetseite von RailAway AG.
12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern Stadt, Schweiz.
© RailAway AG, Luzern, Januar 2023